Hygiene- und Zutrittsbestimmungen

Teilnahmeberechtigung

Abhängig vom Vorliegen einer Basis-, Warn- oder Alarmstufe I / II gilt 3G (geimpft, genesen, getestet) bzw. 2G (geimpft, genesen) für Besucher von Messen, Ausstellungen und Kongressen.

Auszug aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

§ 14 Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen
(1) Der Betrieb von Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archiven, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen, Messen, Ausstellungen und Kongressen, Sportstätten, Bädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Skiaufstiegsanlagen und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen ist für den Publikumsverkehr

1. in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist,
2. in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist; im Freien ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet,
3. in den Alarmstufen zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nicht gestattet ist.

Die aktuellen Bestimmungen finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Wir bitten höflichst um Einhaltung folgender Hygiene-Vorschriften. Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie diese und stimmen der Einhaltung zu.

Teilnehmerbegrenzung
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung werden die Veranstaltungen nur mit einer strengen Teilnehmerbegrenzung stattfinden können. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, um Ihren Kursplatz zu sichern.

Händedesinfektion
Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Kongressgebäudes.

Mindestabstand
Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 m ein.

Gründliche Händehygiene
Bitte waschen Sie regelmäßig Ihre Hände.

Husten- und Niesetikette
Wir bitten um Einhaltung der Husten- und Niesetikette. Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Maskenpflicht
Wir bitten um Tragen einer FFP2-Maske, welche Sie bitte selbst mitbringen. Im Unterricht ist das Tragen einer FFP2-Maske bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig.

Wegeführung (getrennter Ein-/Ausgang ; Einbahnstraßensystem)
Bitte beachten Sie den getrennten Ein- bzw. Ausgang im Kongressgebäude.
Der Eingang befindet sich im Neubau und führt am Tagungsbüro (Anmeldung) vorbei. Das Kongressgebäude verlassen Sie bitte über den Haupteingang.
Bitte folgen Sie der Ausschilderung und halten Sie das Einbahnstraßensystem ein.

Infektionsschutz in den Pausen
Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Mindestabstand eingehalten wird. Durch die Einführung von versetzten Kurs- und Pausenzeiten wird vermieden, dass zu viele Teilnehmer zeitgleich die Sanitär- oder Gemeinschaftsräume aufsuchen.
Wir bitten daher um strikte Einhaltung der Kurs- und Pausenzeiten!

Bargeldloses Zahlen
Es ist nur eine bargeldlose Bezahlung möglich.

Meldepflicht
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes werden der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 beim Gesundheitsamt gemeldet.

Wir handeln umsichtig und verzichten auf Händeschütteln und Umarmungen.

Gültig nach aktuellem Stand: 1.12.2021

Download Hygiene-Konzept ZAEN-Kongress